Marketing |
Öko-Landbau |
Berufsschule Landwirtschaft |
| Direktvermarktung
Definitionen (1) Unter landwirtschaftlicher Direktvermarktung wird die unmittelbare Abgabe landwirtschaftlicher Produkte durch den Erzeuger auf dem Hof, auf dem Markt, an der Tür oder über eigene Läden an den Verbraucher verstanden.
Verbraucher
ist nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
(§ 6 LMBG) derjenige,
an den Lebensmittel zur persönlichen Verwendung
oder zur Verwendung im eigenen Haushalt
abgegeben werden.
Marktsituation und Vermarktung In den letzten Jahren wuchs der Markt für ökologisch erzeugte Produkte kontinuierlich, und dies obwohl der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel stagnierte bzw. sogar zurückging. Lebensmittelskandale in der konventionellen Landwirtschaft förderten diesen Trend – der Nitrofen-Skandal bremste jedoch das Urvertrauen der Verbraucher in den Öko-Landbau, so dass dieser nur durch intensive, kundennahe, transparente Informationspolitik auch weiterhin wachsen kann. Marktwege Derzeit werden ca. 3 Prozent der Nahrungsmittel als „Bio-Produkte“ vermarktet, dies entspricht im Inland einem Umsatz von ca. 3 Mrd. €. Die Vermarktungswege hatten in letzter Zeit unterschiedliche Wachstumsraten (2). Nach Einschätzung der Verbraucher werden jedoch 10 Prozent der Haushaltseinkäufe für Öko-Produkte gehalten. Mit der eindeutigen Kennzeichnung werden daher Substitutionskäufe von vermeintlichen Öko-Produkten hin zu tatsächlichen Öko-Produkten stattfinden. (3)
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Marketing (1) Für den unternehmerischen Einstieg in die Direktvermarktung müssen die Voraussetzungen stimmen. Neben den persönlichen, betrieblichen und marktspezifischen Belangen ist auch eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Sie spielen für die Betriebsorganisation, den Verbraucherschutz, die Wettbewerbsgleichheit und die Steuergerechtigkeit eine wichtige Rolle.
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| D2 Agrarpolitik c) Direktvermarktung ::: Seite 3 ::: |
aktualisiert:
08.08.2003 11:58
W. Janka |
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