Recht
und Kontrolle |
Öko-Landbau |
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| Kontrolle
Grundlagen der Kontrolle Die EG-Öko-Verordnung legt zum Schutz des Verbrauchers europaweit den Mindeststandard für die Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Produkten fest. Nach dem Öko-Landbaugesetz § 2 ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig für die Zulassung der privaten Kontrollstellen (Kontrollstellen). Wer wird kontrolliert? Dem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung unterzogen werden alle Betriebe oder Unternehmen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, aufbereiten oder importieren und diese mit dem Hinweis auf ökologische Erzeugung vermarkten.
Wie wird kontrolliert? Die Kontrolleure vereinbaren den Inspektionstermin mit dem Betriebsleiter, der die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen bereithält. Zusätzlich zu der jährlich angemeldeten Hauptkontrolle erfolgen bei mindestens zehn Prozent der Betriebe Stichprobenkontrollen. Die Kontrolle umfasst:
Quelle: Oekolandbau.de | ||||||
| D3 b) Recht und Kontrolle ::: Seite 3 ::: |
aktualisiert:
08.08.2003 11:58
W. Janka |
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